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zahlbar an den Überbringer

См. также в других словарях:

  • zählbar — überschaubar; abzählbar * * * zahl|bar [ ts̮a:lba:ɐ̯] <Adj.> (Kaufmannsspr.): fällig zu zahlen: die Summe ist zahlbar zum 1. April; zahlbar bei Erhalt, binnen zehn Tagen. * * * zahl|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass es bezahlt werden kann od.… …   Universal-Lexikon

  • Österreich [2] — Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Giroverkehr — ist ein Geschäftszweig der heutigen Banken, der im wesentlichen in der Vermittelung von Zahlungen (Girozahlungen) unter den Kunden der Bank (Kontoinhabern) durch Ab und Zuschreiben im Bankbuch auf Grund von Depositen und Guthaben erfolgt. Er… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… …   Lexikon der Economics

  • Post [1] — Post (v. mittellat. u. ital. Posta, für lat. positio, d. i. Stelle, Stätte, Posten), eine Staatsanstalt, durch welche Briefe u. andere zur Beförderung mit den Transportmitteln der Anstalt geeignete Gegenstände, sowie Personen mit vorausbestimmter …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lombardisch-Venetianisches Königreich [2] — Lombardisch Venetianisches Königreich (Gesch.). Das L. V. K., welches Österreich durch die Wiener Congreßacte vom 9. Juni 1815 erhalten hatte, übte von da an auf die Fortentwickelung des ganzen großen österreichischen Staatskörpers in seiner… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… …   Universal-Lexikon

  • Hundi — (hunḍī oder hunḍawī), sind Finanzdokumente des unbaren Zahlungsverkehrs, die zur kurz und mittelfristigen (Zwischen )Finanzierung von Handelsgeschäften im indischen Kulturkreis dienen. In verschiedenen Varianten können sie die Funktion eines… …   Deutsch Wikipedia

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